| Ratgeber - Tipps zur Tonne

Preis- und Entgeltanpassungen: Das müssen Sie jetzt wissen

Der offene Deckel ermöglicht einen Blick von oben in eine Biotonne. Auf dem Boden liegt Zeitungspapier
Foto: AWG Bassum

Zehn Jahre konnten die Entgelte im Landkreis Diepholz stabil gehalten werden. Ein wichtiges Anliegen und eine Serie, auf die der Landkreis Diepholz und wir als 100-prozentige Tochter sehr stolz sind. Doch jede Serie geht einmal zu Ende, und leider musste sich der Landkreis zum Jahreswechsel darauf festlegen, die Entgelte für die Abfallentsorgung anzupassen. Die Entscheidung fiel nach einer intensiven und verantwortungsvollen Prüfung aller Kostenpositionen. Für Privathaushalte bedeutet die Anpassung eine durchschnittliche Mehrbelastung von vier Euro pro Monat – das entspricht etwa 14 Cent pro Tag.

„Wir haben zehn Jahre lang die Preise stabil gehalten. Und das ganz bewusst“, erklärt unser Geschäftsführer Sebastian Koch. „Selbst als bereits vor zwei Jahren eine Erhöhung empfohlen wurde, haben wir uns dagegen entschieden. In den wirtschaftlich angespannten Zeiten der Corona-Pandemie wollten wir keine zusätzliche Belastung für die Menschen im Landkreis schaffen.“ Die nun bevorstehende Entgeltanpassung ist vor allem durch gesetzliche Rahmenbedingungen bedingt, auf die wir als Unternehmen keinen Einfluss haben. Besonders die CO₂-Bepreisung nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) schlägt deutlich zu Buche.

 

Sie betrifft insbesondere die Restabfallverwertung und führt zu erheblichen Mehrkosten, die nicht länger durch interne Optimierungen aufgefangen werden können. „Das BEHG ist ein gesetzlicher Mechanismus, der die CO₂-Emissionen in der Abfallverwertung bepreist“, so Koch weiter. 35 Prozent der Kostensteigerungen zum neuen Jahr gehen auf die Vorgaben des BEHG zurück. Die Entgelte steigen je nach Behältergröße und Leerungshäufigkeit unterschiedlich. Für einen 60-Liter-Restabfallbehälter mit vierwöchentlicher Leerung und jeweils in Kombination mit der Biotonne beträgt die jährliche Erhöhung 27 Euro.

Eine Frau öffnet den Deckel einer an der Straße stehenden Abfalltonne und lächelt in die Kamera.
Foto: Generative KI

Das entspricht rund 2,25 Euro pro Monat (etwa sieben Cent pro Tag). Beim 120-Liter-Behälter liegt die Mehrbelastung bei 48 Euro im Jahr, also vier Euro monatlich (etwa 13 Cent pro Tag). Für den 240-Liter-Behälter ergibt sich eine jährliche Differenz von 90 Euro, was rund 7,50 Euro pro Monat entspricht (etwa 25 Cent pro Tag). Die Anpassung wurde gleichmäßig und sozial ausgewogen vorgenommen mit besonderem Augenmerk auf die Belastbarkeit der Privathaushalte. Neben den gesetzlichen Vorgaben sind auch die allgemeinen Kosten für Energie, Personal und Logistik gestiegen. Wir wissen, dass jede Preisveränderung Fragen aufwirft. Deshalb setzen wir auf Transparenz und Dialog. Auf dieser Sonderseite erfahren Sie alles zu den Gründen für die Steigerung und erhalten alle Informationen, die jetzt für Sie relevant sind.

 

 

„Wir haben zehn Jahre lang stabile Preise gehalten. Und das ganz bewusst. Doch jetzt zwingen uns unter anderem die gesetzlichen Rahmenbedingungen durch die CO₂-Bepreisung zu diesem Schritt. Wir stehen hinter dem Ziel, Emissionen zu reduzieren, aber die finanziellen Auswirkungen treffen auch kommunale Entsorger wie uns. Wir haben dennoch alles getan, um die Auswirkungen für die Haushalte so gering wie möglich zu halten."

 

Sebastian Koch, Geschäftsführer AWG Bassum

FAQ

Warum steigen die Entgelte zu 2026?

Wir haben die Entgelte für die Abfallentsorgung trotz steigender Kosten über zehn Jahre stabil gehalten. Nun machen gesetzliche Vorgaben wie die CO₂-Bepreisung nach dem BEHG sowie gestiegene Kosten für Personal, Energie, Fuhrpark und Recycling eine Anpassung unumgänglich. Wir möchten weiterhin zuverlässig, umweltgerecht und serviceorientiert arbeiten. Das geht nur mit einer fairen Finanzierung.

Was ist das BEHG und warum beeinflusst es die Abfallgebühren?

Das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) regelt die CO₂-Bepreisung in Deutschland. Es betrifft auch die Abfallverwertung, insbesondere die Verbrennung von Restabfällen. Die dadurch entstehenden Zusatzkosten müssen wir in die Kalkulation der Entgelte einbeziehen. Darauf haben wir als kommunaler Entsorger keinen Einfluss.

Wie hoch fällt die Entgelterhöhung aus?

Die genaue Höhe hängt vom jeweiligen Haushalt und der genutzten Tonnengröße ab. Im Durchschnitt liegt die Erhöhung bei etwa vier Euro pro Monat.

Wer entscheidet über die Entgelte?

Die Entgelte werden auf Basis gesetzlicher Vorgaben kalkuliert und von der kommunalen Politik beschlossen. Unser Unternehmen liefert die wirtschaftlichen Grundlagen, die Entscheidung trifft der Aufsichtsrat der AWG Bassum.

Warum wird nicht einfach effizienter gearbeitet statt die Preise zu erhöhen?

Effizienz ist für uns selbstverständlich. Jedes Jahr optimieren wir unsere Prozesse, schulen unser Personal, investieren in regenerative Antriebsarten sowie erneuerbare Energien und treiben die Digitalisierung voran. Dennoch steigen externe Kosten, auf die wir keinen Einfluss haben. Etwa für Diesel, Entsorgungsanlagen oder gesetzliche Auflagen.

Was passiert mit den Preisen auf den Wertstoffhöfen?

Auch hier werden die Preise angepasst. Die Kleinmengenregelung für Restabfall bleibt weiter bestehen. Das heißt, für haushaltsübliche Mengen zahlen Sie weiterhin pauschale, verbraucherfreundliche Preise.

Wird es künftig weitere Erhöhungen geben?

Das lässt sich nicht pauschal sagen. Wir kalkulieren transparent und wirtschaftlich. Ziel ist es, stabile Entgelte zu gewährleisten. Aber auch in Zukunft können externe Faktoren Anpassungen notwendig machen.

Wer kann mir bei weiteren Fragen helfen?

Unser Kundenservice steht Ihnen gerne zur Verfügung. Sie erreichen uns telefonisch unter 04241 / 8010 oder über das Kontaktformular hier auf unserer Website. Wir beantworten Ihre Fragen schnell und verständlich.

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